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Rechtssicher und chancengerecht: UA Ruhr-Workshop zu Gleichstellungsfragen in Berufungsverahren

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Logo: "UA Ruhr Gender Equality". Weiße Schrift auf blauem Hintergrund. © UA Ruhr
UA Ruhr Gender Equality
Einmal im Jahr bieten die Gleichstellungsbeauftragten der Universitätsallianz Ruhr (TU Dortmund, Ruhr-Universität Bochum und Universität Duisburg-Essen) gemeinsam den Workshop "Gleichstellungsfragen in Berufungsverfahren" an. Die Juristin Dr. Juliane Lorenz vermittelte den Teilnehmenden Kenntnisse über rechtliche Grundlagen in Berufungsverfahren und schärfte dabei das Bewusstsein für gleichstellungsrelevante Fragestellungen im Prozess der Bestenauslese.

Für die Durchführung von Berufungsverfahren ist ein solides Grundwissen erforderlich. Im Fokus stehen chancengerechte und rechtssichere Abläufe, wobei im Sinne der Bestenauslese Befangenheiten, Beurteilungsverzerrungen und weitere mögliche Verfahrensfehler vermieden werden müssen.

Der Online-Workshop gab einen umfassenden Überblick über die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen in Berufungsverfahren, die für die Umsetzung rechtssicherer und chancengerechter Verfahren an Hochschulen von zentraler Bedeutung sind. Im Workshop hatten die Teilnehmer*innen die Gelegenheit, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam zu diskutieren.

Referentin war Rechtsanwältin Dr.in Juliane Lorenz, systemische Coachin, Juristin und Expertin für Gleichstellungsrecht an Hochschulen.

Der Workshop ist Teil eines Weiterbildungsformats, das von den zentralen Gleichstellungsbeauftragten der UA Ruhr Universitäten (Ruhr-Universität Bochum, Universität Duisburg-Essen, TU Dortmund) gemeinsam gestaltet und abwechselnd organisiert wird.