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Gleichstellung souverän vertreten - Ein Workshop für dezentrale Gleichstellungsbeauftragte an der TU Dortmund

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Künstlicher Raum mit überdimensionalem Paragraphenzeichen an der Wand lehnend. © froxx​/​Shotshop.com
Die Juristin Dr. Juliane Lorenz vermittelte den Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten Grundwissen zu ihren gesetzlichen Rechten und Pflichten. Ziel war es, ein fundiertes Rollenverständnis zu entwickeln und damit souverän im Amt agieren zu können.

Gleichstellungsthemen können an Hochschulen in vielfältigen Konstellationen von Belang sein. Sie spielen im Hochschulalltag nicht nur bei der Einführung von konkreten Maßnahmen zur Chancengleichheit eine Rolle, sondern auch bei der Bewerber*innenauswahl in Berufungsverfahren. Für einen souveränen Umgang mit Gleichstellungsfragen ist ein solides Grundwissen erforderlich.

Neben den verfassungsrechtlichen Grundlagen der Gleichstellung wurden in dem Online-Workshop vor allem hochschulrechtliche Fragestellungen erörtert: Die Teilnehmerinnen erhielten einen umfassenden Überblick über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen der Gleichstellungsarbeit sowie über die Rechte, Pflichten und Aufgaben von Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen in NRW.

Im Mittelpunkt des Workshops standen Gleichstellungsfragen in Berufungsverfahren. Hierfür wurden die rechtlichen Grundlagen sowie die Mitwirkungsrechte von Gleichstellungsbeauftragten in diesem Kontext beleuchtet. Ein Fokus lag dabei auf dem souveränen Umgang mit Herausforderungen oder mit Widerständen gegen Gleichstellungsaspekte in Kommissionen. 

Der Workshop bot den Teilnehmerinnen die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen, individuelle Fälle zu diskutieren und Fragen einzubringen.

Referentin war Rechtsanwältin Dr.in Juliane Lorenz, systemische Beraterin, Juristin und Expertin für Gleichstellungsrecht an Hochschulen.