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Informationen für dezentrale Gleichstellungsbeauftragte

In jeder Fakultät der TU Dortmund wird eine dezentrale Gleichstellungsbeauftragte sowie bis zu drei Stellvertreterinnen gewählt. Sie stehen im engen Kontakt mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und unterstützen sie in der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten. 

Aufgaben, Rechte und Pflichten

Grundlage für die Arbeit der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten bilden der § 24 des Hochschulgesetzes und der § 8 der Grundordnung der TU Dortmund

Eine besonders wichtige Aufgabe der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten ist die Vertretung der zentralen Gleichstellungsbeauftragten in Berufungsverfahren. Als beratendes Mitglied ist der Gleichstellungsbeauftragten bei allen Terminen des Verfahrens eine Teilnahme zu ermöglichen. Das bedeutet, dass sie rechtzeitig in die Terminfindung eingebunden und zur Sitzung geladen werden.

Zudem können dezentrale Gleichstellungsbeauftragte an allen Gremiensitzungen der Fakultät oder Einrichtung, z.B. dem Fakultätsrat, mit Antrags- und Rederecht teilnehmen. 

Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte sind Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsbelange in ihren Fakultäten oder Einrichtung und beraten diese allen Gleichstellungsfragen. Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte sind nicht dafür zuständig, alle  Gleichstellungsmaßnahmen und -projekte der Fakultät oder Einrichtung eigenständig durchzuführen. 

Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte sind oftmals erste Anlaufstelle für Personen mit Beratungsbedarf. Die Beratung sollte streng vertraulich behandelt werden und weitere Schritte nur im Einklang mit der ratsuchenden Person geschehen. Es wird keine fachlich fundierte Beratung von ihnen verlangt. In dem Gespräch sollte vielmehr auf offizielle Beschwerdewege oder auf weitere Beratungsstellen innerhalb (oder außerhalb) der TU Dortmund verwiesen werden. 

Das steht an

Inhouse-Workshop “Gleichstellung souverän vertreten – Berufungsverfahren rechtssicher gestalten” mit mit der Juristin und Expertin für Gleichstellungsrecht Dr.in Juliane Lorenz

Datum: 8. und 9.10.2026, jeweils von 9-12 Uhr, online via Zoom

Unterlagen und Ressourcen

Hier finden Sie hilfreiche Unterlagen und Ressourcen für die Ausführung Ihres Amtes.

Gesetzliche Grundlagen für die Gleichstellungsarbeit an der TU Dortmund

Dieses Gesetz bestimmt die Basis der Gleichstellungsarbeit in Landesbetrieben und -institutionen.

LGG

Relevant für Ihre Arbeit sind: 

  • §11c: Geschlechtergerechte Gremienbesetzung
  • § 24: Gleichstellungsbeauftragte; gleichstellungsbezogene Mittelvergabe
  • § 37a: Gewährleistung der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern bei der Berufung von Professorinnen und Professoren
  • § 38: Berufungsverfahre

(HG NRW 2014)

Relevant für Ihre Arbeit sind: 

  • § 7 (5): Gleichstellungskommission
  • § 8: Gleichstellungsbeauftragte

Grundordnung der TU Dortmund 2021

Berufungsverfahren

Die Gewinnung exzellenter Hochschullehrer*innen ist ein zentrales Element der Qualitätsentwicklung einer Universität. Deshalb legt die TU Dortmund hohe Maßstäbe an ihre Berufungsverfahren und stellt auch hohe Ansprüche an die Vorsitzenden und Mitglieder einer Berufungskommission. Hierzu zählt, dass sie Qualifikationen und Leistungen von Bewerber*innen in allen Phasen eines Verfahrens vorurteilsfrei bewerten sollen.

Um die Arbeit in Kommissionen zu unterstützen und um Transparenz über den gesamten Berufungsprozess herzustellen, hat die TU Dortmund ein Berufungsportal entwickelt. Es hilft den am Verfahren Beteiligten als Service- und Informationsplattform und gibt Interessierten einen Einblick in die spezifische Berufungspraxis der Technischen Universität Dortmund.

Berufungsportal der TU Dortmund

Das Gleichstellungsbüro hat eine Zusammenstellung und Übersicht zur proaktiven Suche potenziell geeigneter Kandidatinnen für Professuren ertsellt. 

Proaktive Suche von Wissenschaftlerinnen (2025)

Das Professorinnenprogramm (PP) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Kooperation mit dem Land Nordrhein-Westfalen.

Professorinnenprogramm

"Die Koordinations- und Forschungsstelle des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung NRW stellt seit 2014 jahresaktuelle genderbezogene Daten zu den 37 Hochschulen in Trägerschaft des Landes NRW online zur Verfügung. Die Daten basieren auf Sonderauswertungen des der amtlichen Statistik (IT.NRW) und eigenen Erhebungen der Koordinations- und Forschungsstelle. Seit 2015 bieten (sie) zudem den Service an, sich die Gleichstellungsquote für Berufungsverfahren (§ 37a HG NRW) nach ausgewählten Fächerkombinationen berechnen zu lassen. Dieses Tool basiert auf bundesweiten Daten." 

Gender Statistikportal

Auf unserer Themenseite  "Selbstlerntools" haben wir eine Reihe an digitalen Lernmaterialen rund um die Themen Geschlechtergerechtigkeit und Diversität in der Hochschule zusammengestellt. Darunter befinden sich auch Tools, die sich mit Unconscious Bias und gendersensible Berufungsverfahren und Personalentscheidungen befassen. Die Tools sollen für den Einfluss des Gender-Bias auf Leistungsbeurteilungen und Personalentscheidungen sensibilisieren. Zudem werden Handlungsempfehlungen für geschlechtergerechte Berufungsverfahren bereitgestellt.

Selbstlerntools

Die TU Dortmund sieht es als wichtige Aufgabe an, hochqualifizierte Frauen für die Professuren ihrer Fakultäten zu gewinnen und den Frauenanteil auf Professuren nachhaltig zu steigern. Auf unserer Themenseite lesen Sie mehr zu dem Thema.

Geschlechtergerechte Berufungsverfahren

Weitere Informationen

Das Gleichstellungsbüro arbeitet im Austausch mit vielen Akteur*innen für mehr Geschlechtergerechtigkeit. Sowohl innerhalb der TU Dortmund als auch nach außen ist das Team gut vernetzt.

Netzwerke und Partner*innen

Hier finden Sie die Studie "Die Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG: Umsetzung und Wirkungsweisen

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Die Koordinations- und Forschungsstelle des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung NRW erstellt im Dreijahresrhythmus den Gender-Report. Er dient zugleich als Grundlage für die Berichtsanforderungen im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (§ 22). Der Report umfasst drei aktuelle Teilstudien zu Geschlechter(un)gerechtigkeit an den Hochschulen in NRW.

Gender Report 2025
 

Innerhalb der TU Dortmund

An der TU Dortmund arbeiten verschiedene Akteur*innen daran, ein positives Bewusstsein für Vielfalt und Inklusion in der akademischen Welt zu schaffen. Ziel ist es, eine offene und respektvolle Atmosphäre zu fördern, in der alle willkommen sind.

Ansprechpersonen und Netzwerke

Für die Verwaltung ist die Verwendung geschlechtergerechter Sprache klar geregelt: Das Landesgleichstellungsgesetz schreibt vor, dass im dienstlichen Schriftverkehr auf die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu achten ist. „In Vordrucken sind geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen zu verwenden. Sofern diese nicht gefunden werden können, sind die weibliche und die männliche Sprachform zu verwenden.“ (LGG NRW § 4)

Für Forschung und Lehre gibt es keine rechtlichen Regelungen. Insbesondere Studierende wünschen sich allerdings standardisierte Vorgaben für ihre Ausarbeitungen. Wer höflich ist und nicht diskriminieren möchte, wählt auch in Forschung und Lehre geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen.

Anwendungstipps, wissenschaftliche Diskurse oder Lesetipps finden Sie auf unserer Themenseite.

Geschlechtergerechte Sprache

Unser queerfeministisches Glossar #klargestellt bietet eine Verständnishilfe für Begriffe zu Geschlecht und sexuelle Orientierung. Das queerfeministische Glossar stellt ohne Anspruch auf Vollständigkeit eine Auswahl von Bezeichnungen vor, die sich zumeist auf Geschlechtlichkeit und Sexualität von Menschen beziehen. Es soll dazu anregen, den eigenen Sprachgebrauch im Alltag sowie im Hochschulkontext zu hinterfragen, Wissen erweitern und Möglichkeiten aufzeigen, wie Sprache diskriminierungskritisch genutzt werden kann.

#klargestellt

Auf unserer Themenseite lesen Sie mehr zum Thema Machmissbrauch im Hochschulkontext und was die TU Dortmund gegen Machtmissbrauch unternimmt.

Themenseite Machtmissbrauch

Der Runde Tisch ist ein Zusammenschluss aller Personen, die an der TU Dortmund beratend tätig sind. Zwei Mal im Jahr finden Austauschtreffen statt und es gibt eine gemeinsame Mailingliste sowie einen Confluence-Raum, worüber Angebote und Informationen geteilt werden.

Hier können Sie sich in die Mailingliste eintragen.

Die Themenseite stellt Informationen und Material zum Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sowie zu Austauschmöglichkeiten in der queeren Community bereit.

Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt

Die Stabsstelle Chancengleichheit, Familie und Vielfalt bestärkt die Kultur der Vielfalt an der TU Dortmund. Sie entwickelt, realisiert und begleitet Strategien, Instrumente und Maßnahmen zur Verbesserung von Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit.

SCFV

Mit dem feministischen und queeren Kalender bringen wir Sie auf den neusten Stand zu aktuellen, lokalen und internationalen Aktions- und Feiertagen mit einem Fokus auf queerfeministische Themen und Perspektiven.

UptoDate

Die Zentrale Beratungsstelle zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt (kurz: SchuDS) der TU Dortmund ist die zentrale Anlaufstelle für Menschen, die Diskriminierung oder sexualisierte Gewalt erleben oder beobachten oder auch nur Fragen zum Thema haben. Die SchuDS ist für alle Mitglieder und Angehörigen wie Studierende, Lehrende, Mitarbeitende der TU Dortmund und alle Personen, die sich berechtigterweise mit Wissen und Wollen der TU Dortmund zeitweilig und/oder dauerhaft im Zusammenhang mit den originären Aufgaben der Hochschule dort aufhalten, da.

SchuDS


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