Fahrtkostenerstattung für Veranstaltungen von MinTU und dem Girls*Day/Boys*Day
Die Teilnahme an „MinTU – Mädchen in die TU Dortmund“ und/oder „Girls*Day/Boys*Day an der TU Dortmund“ ist grundsätzlich kostenlos. Dennoch können unter Umständen Kosten entstehen, beispielsweise durch die Anreise zum Campus der TU Dortmund. Unter bestimmten Voraussetzungen können Teilnehmer*innen hierfür finanzielle Förderung erhalten. Auf dieser Seite stellen wir dazu alle relevanten Informationen zur Verfügung.
Das Team des Gleichstellungsbüros unterstützt die Antragsstellung gern und vertraulich!
Kontakt Projekt MinTU: mintu@tu-dortmund.de
Kontakt Girls*Day/Boys*Day: girlsday@tu-dortmund.de oder boysday@tu-dortmund.de
Unterstützung durch Bildung und Teilhabe (Stadt Dortmund)
Die Teilnahme an MinTU und/oder Girls*Day Boys*Day wird als Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Merkmal C im Antragsformular) von der Stadt Dortmund gefördert. Anspruch auf eine Förderung haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Wohngeld (WoGG), einen Kinderzuschlag (KiZ), Asylbewerberleistungen (AsylbLG), Sozialhilfe (SGB XII) und/oder Bürgergeld (SGB II) erhalten.
Förderung bis zum 18. Lebensjahr:
Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben wird mit bis zu 15,00 € pro Monat gefördert. Der Antrag ist durch die Erziehungsberechtigten zu stellen.
Förderung bis zum 25. Lebensjahr:
Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe werden in der Regel in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern sie im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen stattfinden. Hierfür kann auch bei der Schule ein Nachweis für die Teilnahme am Projekt angefragt werden.
Für die Teilnahme am Projekt MinTU sowie am Girls*Day/Boys*Day stellen wir auf Anfrage eine Bescheinigung aus, die bei der Beantragung der Kostenübernahme eingereicht werden kann.
Zum Antrag: Bedarf für Bildung und Teilhabe
Unterstützung durch das Jobcenter & Agentur für Arbeit
VRR-SozialTicket und DeutschlandTicket Sozial:
Bürger*innen, die Anspruch auf Sozial- und Jugendhilfeleistungen, Asylbewerberleistungen (AsylbLG), Bürgergeld (SGB II) (früher: Arbeitslosengeld II), Wohngeld (WoGG) haben, erhalten die Berechtigungsausweise (Trägerkarten) zum Erwerb des VRR-SozialTicket oder des DeutschlandTicket Sozial.
Zum Antrag: VRR-SozialTicket | Jobcenter Dortmund
Entstehen im Rahmen einer Fahrt zu einer Aktivität mit Bezug zur beruflichen Qualifizierung oder dem Erwerb von Grundkompetenzen Fahrtkosten, kann das Jobcenter eine Kostenübernahme prüfen. In diesem Fall empfiehlt es sich, direkt bei der zuständigen Ansprechpartner*in vom Jobcenter nachzufragen. Diese wird dann mit der Bundesagentur für Arbeit prüfen, ob ihre Fahrtkosten mithilfe eines Bildungsgutscheins oder aus dem Vermittlungsbudget finanziert werden kann.
Weitere Informationen finden sie unter: Bildungsgutschein | Bundesagentur für Arbeit
