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Gesetzliche Grundlagen der Gleichstellungsarbeit

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte arbeitet auf Basis des Landesgleichstellungsgesetzes und des Hochschulgesetzes. In diesen Gesetzen sind ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten definiert.

LGG NRW

Landesgleichstellungsgesetz NRW

Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) trat 1999 in Kraft. Es dient der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, geht also von einer binären Geschlechterordnung aus. Unter anderem legt es fest, dass jede Dienststelle in NRW mit mindestens 20 Beschäftigten eine Gleichstellungsbeauftragte bestellen muss. Zu den Aufgaben und Rechten einer Gleichstellungsbeauftragten äußern sich insbesondere die §§ 17 und 18.

HG NRW

Hochschulgesetz des Lan­des Nordrhein-Westfalen

Das Hochschulgesetz des Lan­des Nordrhein-Westfalen verpflichtet die Hoch­schu­len dazu, bei der Wahr­neh­mung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Hoch­schu­le zu fördern und auf die Beseitigung der für Frauen be­ste­henden Nachteile hinzuwirken. Auch das HG NRW fußt auf einer binären Geschlechterordnung. Die Hoch­schu­len müs­sen bei allen Vorschlägen und Ent­schei­dun­gen die geschlechtsspezifischen Aus­wir­kungen beachten (Gender Mainstreaming).

AGG

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Ein wei­te­res Gesetz mit wichtigem Bezug zur Ar­beit der Gleichstellungsbeauftragten, ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Es ist ein Bundesgesetz, das zum Ziel hat, Be­nach­tei­li­gun­gen auf Grund rassistischer Zuschreibungen, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Be­hin­derung, des Alters oder der sexu­el­len Identität zu ver­hin­dern oder zu beseitigen.

GG

Grundgesetz

Das Landesgleichstellungsgesetz NRW, das Hochschulgesetz NRW und auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes dienen der Um­set­zung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte auf Gleichberechtigung und Diskriminierungsfreiheit.