Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen
Seit 1999 rufen die Vereinten Nationen am 25. November zum internationalen Aktionstag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen auf.
Gewalt ist nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eines der größten Gesundheitsrisiken von Frauen. Sie steht als Hauptursache für Tod oder gesundheitliche Beeinträchtigungen von Frauen zwischen 16 und 44 Jahren noch vor Krebs und Verkehrsunfällen (Frauen helfen Frauen, 2020).
Ursprung des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen ist die Verschleppung und Tötung der drei Schwestern Patria, Minerva und Maria Teresa Mirabal. Sie waren in der Dominikanischen Republik gemeinsam mit ihren Ehemännern Teil der Gruppe „Agrupacion politica 14 de junio“. Sie lehnten sich im Jahr 1960 gegen die Diktatur von Rafael Trujilo auf. Als der Aufstand gegen die Diktatur scheiterte, wurden alle inhaftiert. Während die drei Frauen bald wieder freigelassen wurden, blieben die Männer in Haft. Am 25. November 1960 wurden die Schwestern nach einem Besuch ihrer Ehemänner im Gefängnis erdrosselt. (Pruitt, 2021)
Seit 1981 wird der Schwestern an ihrem Todestag gedacht; seit 1999 rufen die Vereinten Nationen offiziell zum internationalen Aktionstag am 25. November auf (Aktion Deutschland Hilft, 2021). In einer im Jahr 1993 von der UN-Generalversammlung aufgestellten Erklärung zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (engl. Declaration on the Elimination of Violence against Woman) wird Gewalt gegen Frauen definiert als geschlechterbasierte Gewalt, welche unter anderem zu physischem, sexuellem oder psychologischem Schaden oder Leid bei Frauen führen kann, sowie Zwang oder willkürlicher Entzug von Freiheit (UN, 2020).
Geschlechterbasierte Gewalt in Deutschland
In Deutschland macht sich nach Paragraph 177 StGB einer sexuellen Nötigung; Vergewaltigung schuldig, „wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt“ (Strafgesetzbuch § 177 (1)). Seit 2016 ist der Grundsatz „Nein heißt Nein“ im Gesetz hinterlegt (bpb, 2020).
Laut Statistik des Bundeskriminalamtes waren im Jahr 2017 81 Prozent der von Gewalt in Partnerschaften betroffenen Personen Frauen. Sowohl im Jahr 2017 als auch im Jahr 2019 haben über 110 000 Frauen Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner erfahren. (ebd.) 2019 wurden 117 Frauen durch eine solche Gewalttat tödlich verletzt (BFF, 2020). Die Tötung „wegen ihres Geschlechts oder wegen bestimmter Vorstellungen von Weiblichkeit wird als Femizid oder Feminizid bezeichnet“ (ebd.). Die häufigste Form von Gewalt gegen Frauen ist die vorsätzliche einfache Körperverletzung gefolgt von Bedrohung, Stalking und Nötigung bis hin zur gefährlichen Körperverletzung (bpb, 2020).
Ein wichtiger Schritt für den Schutz von Frauen war 2011 das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ („Istanbul-Konvention“) (ebd.). 2019 ergänzte die internationale Arbeitsorganisation (ILO) die ILO-Konvention gegen Gewalt am Arbeitsplatz (DGB, 2019).
Hilfsangebote für Betroffene
Betroffene können sich an die Zentrale Beratungsstelle zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt (SchuDS) wenden. Die Beratung steht allen Angehörigen und Gästen der TU Dortmund offen. Sie ist vertraulichund kann auch anonym erfolgen.
Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Telefonisch und via Online-Beratung unterstützen Berater*innen Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte können sich kostenfrei und anonym beraten lassen.
Tel: 116016
Frauenberatungsstelle Dortmund
Märkische Straße 212-218
44141 Dortmund
Tel: 0231/521008
Frauenhaus Dortmund
Tel: 0231/800081
E-Mail: frauenfrauenhaus-dortmundde
Frauenberatung Witten
Augustastraße 47
58425 Witten
Tel: 02302/52596
E-Mail: infofrauenberatung-ende
Wildwasser Bochum e. V.
Tel.: (0234) 79 45 652
Frauenberatungsstelle Gelsenkirchen
Robert-Koch-Str. 18
45879 Gelsenkirchen
Tel: 0209/36163691 und 0209/36163692
Stiller Hilferuf
Mit diesem Handzeichen können sich bedrohte Personen unauffällig bei anderen bemerkbar machen und um Unterstützung bitten. Dafür wird bei erhobener Hand der Daumen nach innen über die Handfläche gelegt, und sichtbar mit den Fingern zu einer Faust umschlossen. Damit betroffene Menschen Hilfe bekommen, ist es wichtig, das Wissen über dieses Handzeichen zu verbreiten.
Quellen
Pruitt, Sarah (2021): "How the Mirabal Sisters Helped Topple a Dictator." History.com. Letzter Zugriff: 23.08.2023.
Aktion Deutschland Hilft (2021): "Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen." Aktion-deutschland-hilft.de. Letzter Zugriff: 23.08.2023.
Bundesverband der Frauenberatungsstellen (BFF, 2020): "Tötung von Frauen." Frauen-gegen-gewalt.de. Letzter Zugriff: 23.08.2023.
Bundeszentrale für politische Bildung (bpb, 2020): "Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen." Bpb.de. Letzter Zugriff: 23.08.2023.
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB, 2019): "ILO-Übereinkommen gegen Gewalt und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz beschlossen." Frauen.dgb.de. Letzter Zugriff: 23.08.2023.
Frauen helfen Frauen e. V. (2020): "Gewalt gegen Frauen." Frauenhaus-dortmund.de. Letzter Aufruf: 23.08.2023.
Strafgesetzbuch § 177 (1): "Strafgesetzbuch (StGB). §177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung." Gesetze-im-internet.de. Letzter Zugriff: 23.08.2023