Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen
Seit 1999 rufen die Vereinten Nationen am 25. November zum internationalen Aktionstag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen auf.
Gewalt ist nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eines der größten Gesundheitsrisiken für Frauen. Sie steht als Hauptursache für Tod oder gesundheitliche Beeinträchtigungen von Frauen zwischen 16 und 44 Jahren noch vor Krebs und Verkehrsunfällen (Frauen helfen Frauen, 2020).
Jeden zweiten bis dritten Tag wird eine Frau in Deutschland durch häusliche Gewalt getötet. 2023 waren es insgesamt 155 Frauen (BMI, 2024). Die Tötung „wegen ihres Geschlechts oder wegen bestimmter Vorstellungen von Weiblichkeit wird als Femizid oder Femizid bezeichnet“ (BFF, 2020).
Die häufigste Form von Gewalt gegen Frauen ist jedoch die vorsätzliche Körperverletzung, gefolgt von Bedrohung, Stalking und Nötigung bis hin zur gefährlichen Körperverletzung (bpb, 2020). Besonders gefährdet sind Frauen innerhalb von Beziehungen. Laut Statistik des Bundeskriminalamtes waren im Jahr 2021 knapp 80 Prozent der von Gewalt in Partnerschaften betroffenen Personen Frauen. Sowohl im Jahr 2020 als auch im Jahr 2021 haben über 110 000 Frauen Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner erfahren (BKA, 2023). Laut Bundesinnenministerium erlebt alle vier Minuten eine Frau Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner (BMI, 2024).
Die Schwestern Mirabal
Ursprung des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen und Mädchen ist die Verschleppung und Tötung der drei Schwestern Patria, Minerva und Maria Teresa Mirabal. Gemeinsam mit anderen lehnten sich die drei Frauen im Jahr 1960 gegen die Diktatur in der Dominikanischen Republik auf. Nachdem der Aufstand scheiterte, wurden alle Aufständischen inhaftiert. Während die drei Frauen bald wieder freigelassen wurden, blieben ihre Ehemänner in Haft. Als die Schwestern sie am 25. November 1960 im Gefängnis besuchen wollten, wurden die Frauen erdrosselt (Pruitt, 2021).
Seit 1981 wird der Schwestern an ihrem Todestag gedacht; seit 1999 rufen die Vereinten Nationen offiziell zum internationalen Aktionstag am 25. November auf (Aktion Deutschland Hilft, 2021). In einer Erklärung der UN 1994 zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (engl. „Declaration on the Elimination of Violence against Woman“) wird Gewalt gegen Frauen erstmals als geschlechterbasierte Gewalt definiert und anerkannt (UN, 1994).
Schutz vor Gewalt gegen Frauen
In Deutschland macht sich nach Paragraph 177 StGB einer sexuellen Nötigung; Vergewaltigung schuldig, „wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt“ (Strafgesetzbuch § 177 (1)). Seit 2016 ist der Grundsatz „Nein heißt Nein“ im Gesetz hinterlegt (bpb, 2020).
Ein wichtiger Schritt für den Schutz von Frauen war 2011 das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ („Istanbul-Konvention“) (ebd.). 2019 ergänzte die internationale Arbeitsorganisation (ILO) die ILO-Konvention gegen Gewalt am Arbeitsplatz (DGB, 2019).
Aktionen in Dortmund
Auch in Dortmund wird dieses Jahr wieder am 25.11. über Gewalt an Frauen aufgeklärt, öffentliches Bewusstsein geschaffen und Zeichen gegen Gewalt gesetzt. An der Aktion „Orange the World“ beteiligen sich zahlreiche Unternehmen und Organisationen. Gebäude werden orange beleuchtet oder es werden orangene Flaggen gehisst, um sich damit gegen Gewalt an Frauen und Mädchen zu positionieren. Auch auf dem Campus wehen am 25.11. orangene Fahnen.
Gemeinsam mit dem Studierendenwerk und den Fachhochschulen Dortmund sowie Südwestfalen führt die TU Dortmund im November wieder die Kampagne „Gewalt kommt uns nicht in die Tüte“ durch. Alle Mensen und Cafeterien geben Brötchentüten mit einer Abbildung des „Stillen Hilferufs“ aus. Mit diesem Handzeichen können Betroffene von Gewalt sich unauffällig Hilfe suchen.
Im Stadtgebiet Dortmund packen Cafés, Bäckereien, die Abo-Kiste und die Tafel ihre Backwaren in Brötchentüten, die ebenfalls für den internationalen Tag gegen die Gewalt an Frauen und Mädchen sensibilisieren sollen. Auch hier ist die TU Dortmund Teil des Aktionsbündnisses.
Veranstaltungen in Dortmund sowie Online-Veranstaltungen:
Am 25.11.2024 versammeln sich Dortmunder Frauenverbände ab 16:30 Uhr an der Reinoldikirche, um hier mit einer Statement-Aktion Öffentlichkeit und Politik zum Handeln aufzurufen.
Hilfsangebote für Betroffene
Betroffene können sich an die Zentrale Beratungsstelle zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt (SchuDS) wenden. Die Beratung steht allen Angehörigen und Gästen der TU Dortmund offen. Sie ist vertraulichund kann auch anonym erfolgen.
Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Telefonisch und via Online-Beratung unterstützen Berater*innen Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte können sich kostenfrei und anonym beraten lassen.
Tel: 116016
Frauenberatungsstelle Dortmund
Märkische Straße 212-218
44141 Dortmund
Tel: 0231/521008
Frauenhaus Dortmund
Tel: 0231/800081
E-Mail: frauenfrauenhaus-dortmundde
Frauenberatung Witten
Augustastraße 47
58425 Witten
Tel: 02302/52596
E-Mail: infofrauenberatung-ende
Wildwasser Bochum e. V.
Tel.: (0234) 79 45 652
Frauenberatungsstelle Gelsenkirchen
Robert-Koch-Str. 18
45879 Gelsenkirchen
Tel: 0209/36163691 und 0209/36163692
Stiller Hilferuf
Mit diesem Handzeichen können sich bedrohte Personen unauffällig bei anderen bemerkbar machen und um Unterstützung bitten. Dafür wird bei erhobener Hand der Daumen nach innen über die Handfläche gelegt, und sichtbar mit den Fingern zu einer Faust umschlossen. Damit betroffene Menschen Hilfe bekommen, ist es wichtig, das Wissen über dieses Handzeichen zu verbreiten.
Quellen
Aktion Deutschland Hilft (2021): "Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen". Aktion-deutschland-hilft.de. Letzter Zugriff: 23.08.2023.
Bundesinnenministerium (BMI, 2024). „Gewalt gegen Frauen“. Bmi.bund.de. Letzter Zugriff: 31.10.2024.
Bundesverband der Frauenberatungsstellen (BFF, 2020): "Tötung von Frauen". Frauen-gegen-gewalt.de. Letzter Zugriff: 23.08.2023.
Bundeskriminalamt. (BKA, 2023). „Partnerschaftsgewalt – Kriminalstatistische Auswertung“. Bka.de. Letzter Zugriff: 31.10.2024.
Bundeszentrale für politische Bildung (bpb, 2020): "Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen". Bpb.de. Letzter Zugriff: 23.08.2023.
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB, 2019): "ILO-Übereinkommen gegen Gewalt und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz beschlossen". Frauen.dgb.de. Letzter Zugriff: 23.08.2023.
Frauen helfen Frauen e. V. (2020): "Gewalt gegen Frauen". Frauenhaus-dortmund.de. Letzter Aufruf: 23.08.2023.
Strafgesetzbuch § 177 (1): "Strafgesetzbuch (StGB). §177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung". Gesetze-im-internet.de. Letzter Zugriff: 23.08.2023.
Pruitt, Sarah (2021): "How the Mirabal Sisters Helped Topple a Dictator." History.com. Letzter Zugriff: 23.08.2023.
United Nations(UN). (1994). "Declaration on the Elimination of Violence against Woman". Letzter Zugriff: 11.11.2024.