Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen
Seit 1999 rufen die Vereinten Nationen am 25. November zum internationalen Aktionstag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen auf.
Gewalt ist nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eines der größten Gesundheitsrisiken für Frauen. Sie stellt für Frauen zwischen 16 und 44 Jahren die Hauptursache für Tod oder gesundheitliche Beeinträchtigungen dar und liegt damit noch vor Krebs und Verkehrsunfällen (Frauen helfen Frauen, 2020).
Gewalt an Frauen ist vielfältig und nimmt zu
„Weniger als alle 4 Minuten erlebte eine Frau [im Jahr 2024] partnerschaftliche Gewalt“, schreibt die UN Women (2025). Laut dem Bundeskriminalamt (BKA) waren in Deutschland im vergangenen Jahr 135.713 Frauen Opfer von Gewalt in der Partnerschaft (BKA, 2025). In vielen Bereichen verzeichnet die diesjährige Polizeikriminalstatistik sogar einen Anstieg bei der Gewalt gegen Frauen gegenüber dem Vorjahr:
- Über 53.000 Frauen waren Opfer von Sexualstraftaten1, eine Zunahme von 2,1 Prozent.
- Die Zahl der weiblichen Opfer von häuslicher Gewalt2 stieg um 3,5 Prozent auf über 187.000.
- Die Zahl der weiblichen Opfer von digitaler Gewalt3 stieg um sogar 6 Prozent auf insgesamt über 18.000 (BKA, 2025).
Die Zahlen der Polizeikriminalstatistik zeigen dabei nur einen Bruchteil der tatsächlich erfahrenen Gewalt, denn sie benennen nur Fälle, die zur Anzeige oder zu Ermittlungen geführt haben. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Dunkelziffer der Straftaten deutlich höher ist. Gewalt gegen Frauen tritt in unterschiedlichsten Formen auf: sowohl physisch, als auch psychisch – etwa durch Stalking oder durch ökonomische Abhängigkeit und Druck (Hellmann, 2023).
Gewalt gegen Frauen, die Mehrfachdiskriminierung erfahren
Im Kontext von Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist es wichtig, eine intersektionale Perspektive einzunehmen. Denn Gruppen von weiblichen Personen, die unterschiedliche Diskriminierungsformen gleichzeitig erleben, also von Mehrfachdiskriminierung betroffen seien können, können ebenso häufiger und gleichzeitig Opfer unterschiedlicher Gewalt werden.
Beispielsweise liegt laut Lagebild des Bundeskriminalamts der Anteil von Frauen ohne deutsche Staatsangehörigkeit an den weiblichen Opfern von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung bei 91,4 Prozent (N=163) (BKA, 2025). Frauen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind auch überdurchschnittlich häufig Opfer von Zuhälterei (64,5 Prozent, N=141) und Zwangsprostitution (62,6 Prozent, N=289) (BKA, 2025). Zieht man in Betracht, dass der der Anteil von Frauen ohne deutsche Staatsangehörigkeit an der weiblichen Gesamtbevölkerung nur bei rund 14 Prozent liegt (DeStatis, 2025), wird die Überrepräsentanz noch deutlicher.
Auch Frauen, die intersektionale Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts und ihrer Behinderung erfahren, sind häufiger Gewalt ausgesetzt. In der von 2009 bis 2011 durchgeführten Studie "Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland" des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gaben 58 - 75 Prozent an, körperliche Gewalt erfahren zu haben. Das sind fast doppelt so viele wie die Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt (BmBFSFJ, 2014). Dasselbe gilt für sexuelle Gewalt: Hier gaben 21 - 43 Prozent der Befragten an, in ihrem Erwachsenenleben sexuelle Übergriffe erfahren zu haben. Das sind sogar zwei- bis dreimal so viele wie im weiblichen Bevölkerungsdurchschnitt (BmBFSFJ, 2014). Die große Spanne bei den Prozenten kommt durch die unterschiedlichen wohnlichen Umgebungen der Befragten zu Stande.
Entstehung des Gedenktages: Die Schwestern Mirabal
Der Ursprung des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen und Mädchen geht auf die Verschleppung und Tötung der drei Schwestern Patria, Minerva und Maria Teresa Mirabal zurück. Gemeinsam mit anderen leisteten sie im Jahr 1960 Widerstand gegen die Diktatur Trujillos in der Dominikanischen Republik. Nach einem gescheiterten Aufstand wurden alle Beteiligten inhaftiert. Während die drei Frauen nach kurzer Zeit freikamen, blieben ihre Ehemänner weiter in Haft. Auf dem Weg zu einem Besuch im Gefängnis wurden die drei Schwestern am 25. November durch einen Trujillo inszenierten Autounfall ermordet (Pruitt, 2021).
Seit 1981 wird an ihrem Todestag an die Schwestern erinnert; seit 1999 rufen die Vereinten Nationen offiziell zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen auf (Aktion Deutschland Hilft, 2021). 1993 definierten die Vereinten Nationen in einer gemeinsame Erklärung zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (engl. „Declaration on the Elimination of Violence against Woman“) Gewalt gegen Frauen erstmals als geschlechterbasierte Gewalt (UN, 1994). Die Kriminologin Prof.in Deborah F. Hellmann, die an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW lehrt und forscht, erläutert, dass mit dieser Begrifflichkeit anerkannt wir, „dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts mit einem erhöhten Risiko verschiedener Formen von Gewaltviktimisierungen konfrontiert sind.“ (2023)
Schutz vor Gewalt gegen Frauen
Auf internationaler Ebene versuchen Staaten zunehmend, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Ein wichtiger Schritt für den Schutz von Frauen war die 2011 in Kraft getretene „Istanbul Konvention“. Sie ist ein „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ (bpb, 2020). Sie hält als erste länderübergreifende Vereinbarung unteranderem den Schutz vor Gewalt für Frauen, stärkere Präventionsmaßnahmen und intensivere Strafverfolgung fest. Deutschland ratifizierte die Istanbul Konvention im Jahr 2017, seit Februar 2018 gilt die Konvention also auch hierzulande. Zuvor wurde im Jahr 2016 das deutsche Sexualstrafrecht reformiert und der Grundsatz „Nein heißt Nein“ im Gesetz hinterlegt. (ebd.) 2019 ergänzte die internationale Arbeitsorganisation (ILO) die ILO-Konvention gegen Gewalt am Arbeitsplatz (DGB, 2019). Die Konvention schafft erstmals verbindliche internationale Mindeststandards zum Schutz vor Gewalt und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
Auch die seit 2024 jährlich veröffentlichten Lagebilder „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ des Bundeskriminalamtes liefern einen Gesamtüberblick zu frauenfeindlichen Straftaten und sollen Zahlen transparent zugänglich machen. Damit tragen sie zur öffentlichen Sensibilisierung für das Thema bei.
______
1In Deutschland macht sich nach Paragraph 177 StGB einer sexuellen Nötigung; Vergewaltigung schuldig, „wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt“ (Strafgesetzbuch § 177 (1)).
2Das Bundeskriminalamt definiert „häusliche Gewalt“ als solche Gewalthandlungen, bei denen Opfer und Täter „in einer familiären oder partnerschaftlichen Beziehung“ (BKA, 2025) zueinander stehen. Auch Gewalt zwischen Ex-Partner*innen fällt in diese Kategorie. Für die Einstufung als häusliche Gewalt ist es nicht relevant, ob die Personen zum Zeitpunkt der Straftat tatsächlich in einem Haushalt leben (BKA, 2025).
3„Digitale Gewalt“ wird als Sammelbegriff für Gewalttaten, die sich „technischer Hilfsmittel und digitaler Medien (Handy, Apps, Internetanwendungen, Mails etc.) bedienen“ und „Gewalt, die im digitalen Raum, z.B. auf Online-Portalen oder sozialen Plattformen stattfindet“ (Frauen gegen Gewalt e.V.) genutzt.
Aktionen in Dortmund
In Dortmund wird jährlich am 25. November auf Gewalt gegen Frauen aufmerksam gemacht. Mit der Aktion „Orange the World“ setzen zahlreiche Unternehmen und Organisationen ein öffentlich sichtbares Zeichen. Gebäude werden orange angestrahlt oder mit orangenfarbenen Fahnen versehen, um sich klar gegen Gewalt an Frauen und Mädchen zu positionieren. Auch auf dem Campus der TU Dortmund wehen am 25. November orangenfarbene Fahnen und der Mathe-Tower wird orange beleuchtet.
Außerdem führt die TU Dortmund gemeinsam mit dem Studierendenwerk und den Fachhochschulen Dortmund sowie Südwestfalen im November wieder die Kampagne „Gewalt kommt uns nicht in die Tüte“ durch. In allen Mensen und Cafeterien werden Brötchentüten ausgegeben, die die Telefonnummer des Hilfetelefons bei Gewalt gegen Frauen und eine Abbildung des „Stillen Hilferufs“ zeigen. Mit diesem Handzeichen können Betroffene von Gewalt unauffällig Hilfe signalisieren. In diesem Jahr beteiligen sich Hochschulen und Universitäten in ganz Nordrhein-Westfalen an der Aktion.
Im Dortmunder Stadtgebiet packen Cafés, Bäckereien, die Abo-Kiste und die Tafel ihre Backwaren in Brötchentüten, die ebenfalls für den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen sensibilisieren sollen. Auch hier ist die TU Dortmund Teil des Aktionsbündnisses.
Zum Aktionsrahmen von „Orange the World“ gehören außerdem die „Orange Days“, die den Zeitraum vom 25. November bis zum 10. Dezember bilden. Die Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen und Universitätsklinika des Landes Nordrhein-Westfalen (LaKof) bietet in diesem Rahmen eine Reihe digitaler und hybrider Vorträge an, die sich unter anderem mit Themen wie digitaler Gewalt gegen Frauen, Incels, und Konsens befassen. Die Teilnahme ist kostenlos.
Mehr Infos und Anmeldung zu den Vorträgen der LaKof
Das Gleichstellungsbüro der Stadt Dortmund bietet ebenfalls einige Veranstaltungen im Rahmen der Orange Days an, zum Beispiel einen Vortrag mit Podiumsdiskussion zum Thema Femizide.
Veranstaltungen des Gleichstellungsbüros der Stadt Dortmund
Hilfsangebote für Betroffene
Betroffene können sich an die Zentrale Beratungsstelle zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt (SchuDS) wenden. Die Beratung steht allen Angehörigen und Gästen der TU Dortmund offen. Sie ist vertraulich und kann auch anonym erfolgen.
Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Telefonisch und via Online-Beratung unterstützen Berater*innen Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte können sich kostenfrei und anonym beraten lassen.
Tel: 116016
Frauenberatungsstelle Dortmund
Märkische Straße 212-218
44141 Dortmund
Tel: 0231/521008
Frauenhaus Dortmund
Tel: 0231/800081
E-Mail
Frauenberatung Witten
Augustastraße 47
58425 Witten
Tel: 02302/52596
E-Mail
Wildwasser Bochum e. V.
Tel.: (0234) 79 45 652
Frauenberatungsstelle Gelsenkirchen
Robert-Koch-Str. 18
45879 Gelsenkirchen
Tel: 0209/36163691 und 0209/36163692
Stiller Hilferuf
Mit diesem Handzeichen können sich bedrohte Personen unauffällig bei anderen bemerkbar machen und um Unterstützung bitten. Dafür wird bei erhobener Hand der Daumen nach innen über die Handfläche gelegt, und sichtbar mit den Fingern zu einer Faust umschlossen. Damit betroffene Menschen Hilfe bekommen, ist es wichtig, das Wissen über dieses Handzeichen zu verbreiten.
Stand: November 2025
Quellen
- Aktion Deutschland Hilft (2021): "Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen". Aktion-deutschland-hilft.de. Letzter Zugriff: 23.08.2023.
- Blakemore, E. (25. November 2024). How three sisters took down a dictator in the Dominican Republic. National Geografics. Letzter Zugriff: 24.11.2025
- Bundeskriminalamt (BKA, 2025): „Bundeslagebild 2024 - Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ . Bka.de. Letzter Zugriff: 24.11.2025.
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BmBFSFJ, 2014): "Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland". Bmbfsfj.bund.de. Letzter Zugriff: 21.11.2025.
- Bundeszentrale für politische Bildung (bpb, 2020): "Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen". Bpb.de. Letzter Zugriff: 23.08.2023.
- DeStatis – Statistisches Bundesamt (DeStatis 2025): Bevölkerung nach Nationalität und Geschlecht. Destatis.de. Letzter Zugriff: 24.11.2025.
- Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB, 2019): "ILO-Übereinkommen gegen Gewalt und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz beschlossen". Frauen.dgb.de. Letzter Zugriff: 23.08.2023.
- Frauen helfen Frauen e. V. (2020): "Gewalt gegen Frauen". Frauenhaus-dortmund.de. Letzter Zugriff: 23.08.2023.
- Hellmann, D. (02. März 2023). Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Bundeszentrale für politische Bildung. Letzter Zugriff: 24.11.2025.
- Pruitt, Sarah (2021): "How the Mirabal Sisters Helped Topple a Dictator." History.com. Letzter Zugriff: 23.08.2023.
- Russel, D. (2001). Femicide in Global Perspective.
- Strafgesetzbuch § 177 (1): "Strafgesetzbuch (StGB). §177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung". Gesetze-im-internet.de. Letzter Zugriff: 23.08.2023.
- United Nations (UN, 1994): "Declaration on the Elimination of Violence against Woman". Letzter Zugriff: 11.11.2024.
- Vielfalt Mediathek (o. J.): Intersektionalität. Letzter Zugriff 22.04.2025.










