Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt
Die TU Dortmund versteht sich als geschlechtergerechte, familiengerechte, offene, inklusive und diskriminierungskritische Hochschule, die die Vielfalt ihrer Mitglieder als produktive Ressource begreift. Sie verfolgt das Ziel, Diskriminierung, Benachteiligung, Machtmissbrauch, Belästigung und sexualisierte Gewalt zu unterbinden und strebt ein faires, förderliches und motivierendes Arbeitsklima sowohl für die Beschäftigten als auch für die Studierenden an. Die TU Dortmund legt Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und auf einen respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander. Sie setzt sich dafür ein, dass innerhalb des Universitätslebens keine Person aufgrund des Geschlechts, der sozialen oder ethnischen Herkunft, einer rassistischen Zuschreibung, des Aussehens, des Alters, einer Behinderung, Beeinträchtigung oder Erkrankung, der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität, der Religion oder Weltanschauung oder der familiären Situation benachteiligt wird. Die TU Dortmund fördert eine proaktive Antidiskriminierung.
Ansprechpersonen an der TU Dortmund
In Fällen von sexualisierter Gewalt im Kontext von Studium, Lehre und Arbeit an der TU Dortmund können Sie sich an folgende Ansprechpersonen wenden:
Die Mitarbeiterinnen der SchuDS sind für alle Mitglieder und Angehörigen der TU Dortmund ansprechbar.
Martina Stackelbeck
Tel: 0231 755-2610
E-Mail: martina.stackelbecktu-dortmundde
Der § 13 des AGG gibt den Beschäftigten der Universität das Recht, sich bei der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten aus einem der genannten Gründe benachteiligt fühlen.
Sie sind Beschäftigte*r der TU Dortmund und möchten einen Fall melden, in dem Sie aus Ihrer Sicht in dem o. g. Sinne benachteiligt wurden? Bitte wenden Sie sich an die Beschwerdestelle der TU Dortmund:
Astrid Moysich-Lengowski
Tel: 0231 755-2122
E-Mail: astrid.moysichtu-dortmundde
Weitere Beratungsstellen
Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"
Telefon: 116016
365 Tage im Jahr, rund um die Uhr und kostenfrei erreichbar.
Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Frauenhaus und Frauenberatungsstelle Dortmund
Telefon: 0231 52 10 08
E-Mail: frauenfrauenberatungsstelle-dortmundde
Frauenberatungsstelle in Dortmund
Weiterführende Links, Handreichungen und Leitfäden
Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
- Macht und Verantwortung - Empfehlung der 38. HRK-Mitgliederversammlung am 14.5.2024
- Gegen sexualisierte Diskriminierung und sexuelle Belästigung an Hochschulen - Empfehlung der 24. HRK-Mitgliederversammlung vom 24.4.2018
Aus der TU Dortmund
- Ehrenkodex für Mitarbeitende und Übungsleiter*innen des Hochschulsports
- Informationsseite zum Thema "Sexualisierte Gewalt" der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen (bukof):
- Online-Handreichung “Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen”
- "Grundsatzpapier zu Sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an Hochschulen" (2022)
- "Diskriminierende Angriffe im Hochschulkontext – Handlungsempfehlungen für Hochschulleitungen" (2023, gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Frauen- und Geschlechterforschungseinrichtungen Berliner Hochschulen)
Antidiskriminierungsstelle des Bundes:
- Online Ressourcen zum Thema "Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz"
- "Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber und Betriebsräte (2021)
Weitere:
- Schiff, Anna (2018): "Ist doch ein Kompliment... Behauptungen und Fakten zu Sexismus." In: luxemburg argumente Nr. 9, 3. Auflage, hrsg. Rosa Luxemburg Stiftung.
- Feltes et al. (2012): Gender-based Violence, Stalking and Fear of Crime. Länderbericht Deutschland.