International Safe Abortion Day
Weltweit solidarisieren sich am Safe Abortion Day Frauen und gebärfähige Menschen im Kampf um Selbstbestimmung und Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.
Der Tag wurde zum ersten Mal in den 1990er Jahren in Lateinamerika und der Karibik von feministischen Gruppen unter dem Namen „Campaña 28 Septiembre“ ins Leben gerufen. Sie forderten die Regierungen auf, Schwangerschaftsabbrüche zu dekriminalisieren, verlangten sicheren Zugang zu Abbrüchen und ein Ende der gesellschaftlichen Stigmatisierung (September28 2019a). Bis heute sind Schwangerschaftsabbrüche fast in allen lateinamerikanischen und karibischen Ländern untersagt, mit der Ausnahme von Kuba, Guyana, Puerto Rico und Uruguay (Guttmacher Institute 2018).
Im Jahr 2011 hat das Women’s Global Network for Reproductive Rights (WGNRR) mit seiner Unterstützung den Safe Abortion Day zu einem globalen Aktionstag gemacht. Mit Hilfe des WGNRR macht der Tag nun auch auf die Lage von Schwangeren in asiatischen, afrikanischen und europäischen Ländern aufmerksam (WGNRR 2020).
Auch in Deutschland finden am 28. September zahlreiche Demonstrationen und Infoveranstaltungen statt, die sich für sichere Schwangerschaftsabbrüche und eine Abschaffung des §218 einsetzen (Safe Abortion Day). Der Paragraf 218 aus dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB) besagt: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.“
Nach zahlreichen Reformen bleiben Abtreibungen heute in den ersten 12 Wochen straffrei (aber weiterhin nicht legal), sofern die schwangere Person eine Beratung durch eine anerkannte Stelle nachweist. Diese Beratungsstellen sind gesetzlich dazu verpflichtet nicht neutral zu beraten, sondern darauf hinzuwirken, dass der Abbruch nicht durchgeführt wird (StGB § 219). Der Paragraf 219a StGB, welcher das „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche regelt, wurde 2022 vom Bundesrat aufgehoben (Die Bundesregierung 2022).
Dabei gab es zwischen 1972 und 1992 bereits fortschrittliche Gesetze zu Abtreibungen. Das sogenannte „Fristenmodell“ erlaubte es Schwangeren bis zur 12. Schwangerschaftswoche frei über einen Abbruch zu entscheiden. In der BRD scheiterte 1975 der Versuch zur Einführung eines Fristenmodells (bpb 2015). Das Fristenmodell der DDR wurde 1995 abgeschafft, indem es dem strikten westdeutschen Gesetz angeglichen wurde. Damit sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland bis heute kriminalisiert (MDR 2020).
Die Zahl der Gynäkolog*innen in Deutschland, die Abbrüche durchführen, hat sich seit dem Jahr 2000 deutlich reduziert, während es 2003 noch 2.030 Einrichtungen gab, waren es Ende 2022 nur noch 1.106 (Leidinger 2023). Aufgrund der geringen Anzahl an qualifizierten Ärzt*innen sind die wenigen Praxen überlaufen. Schwangere müssen oft mehrere Wochen auf den Termin warten und werden vor den Praxen von Anhänger*innen der christlichen „Lebensschutzbewegung“ bedrängt. Die Kosten von mehreren hundert Euro müssen die Betroffenen meist selbst tragen (Eßlinger 2021).
Widerstand gegen § 218 und § 219 StGB gibt es seit ihrer Einführung. Die Gegenwehr aus Frauenbewegungen, feministischen Gruppen und von Mediziner*innen versucht unentwegt über das Thema aufzuklären und politisch sowie aktivistisch an der Gesetzeslage etwas zu ändern.
Erst im Februar 2025 übergaben Vertreter*innen aus über 30 zivilgesellschaftlichen Organisationen einen Eil-Appell vor dem Deutschen Bundestag an Abgeordnete von SPD, Grünen und Linken. Darin enthalten waren auch zwei Petitionen mit mehr als 300.000 Unterschriften. Ein interfraktioneller Gesetzesentwurf zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen wurde am selben Tag in den Rechtsausschuss des Bundestages gebracht, jedoch von der Union und der FDP blockiert (Campact 2025).
Stand: August 2025
Quellen
- Bundeszentrale für politische Bildung (bpb, 2015): "1975: Streit um straffreie Abtreibung vor dem Verfassungsgericht." bpb.de. Letzter Zugriff: 28.09.2021.
- Die Bundesregierung (2022): Werbeverbot für Abtreibung aufgehoben. Aufhebung des §219a beschlossen. Die Bundesregierung. Letzter Zugriff 13.09.2023.
- Campact (2025): Keine Abschaffung von §218 – wie geht’s jetzt weiter? Letzter Zugriff: 21.08.2025.
- Eßlinger, Laura (2021): "Warum immer weniger Ärzte Abtreibungen durchführen." Deutschlandfunk. Letzter Zugriff 02.08.2021.
- Guttmacher Institute (2018): Fact Sheet: Abortion in Latin America And the Caribbean. Letzter Zugriff: 02.08.2021.
- Leidinger, Maria (2023): Fehlende Ärzte, strenge Regeln. Hohe Hürden für Schwangerschaftsabbrüche. ZDF Panorama. Letzter Zugriff: 13.09.2023.
- MDR (2020): "Die Abtreibungsdebatte nach der Deutschen Einheit." MDRvZeitreise. Letzter Zugriff: 02.08.2021.
- Safe Abortion Day (2023): "Schwangerschaftsabbruch: Keine Strafe für Selbstbestimmung! Weg mit §218!". Safeabortionday.noblogs.org. Letzter Zugriff: 13.09.2023.
- September28 (2019a): "Herstory". September28.org. Letzter Zugriff: 22.07.2021.
- September28 (2019b): "28 September Safe Abortion Day." September28.org. Letzter Zugriff: 22.07.2021.
- Strafgesetzbuch (StGB): "§ 218 Schwangerschaftsabbruch."
- StGB: "§ 219 Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage."
- Women's Global Networks for Reproductive Rights (WGNRR, 2020): "September 28 Global Day of Action for Access to Safe and Legal Abortion." wgnrr.org. Letzter Zugriff: 22.07.2021.