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27. Januar

Internationaler Tag des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus

Am Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz (27.01.1945), wird der Millionen Menschen gedacht, die durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft entrechtet, verfolgt und getötet wurden.

In Deutschland wurde der 27. Januar im Jahr 1996 als Gedenktag eingeführt und 2005 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen als Internationalen Tag des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus festgelegt (bpb 2020).

Die überwiegende Mehrheit der Opfer des Nationalsozialismus waren jüdisch, in Ausschwitz waren von den 1,1 Millionen Toten eine Millionen Jüd*innen. Gedacht wird auch den Sinti*zze und Rom*nja und behinderten sowie lsbt*i Menschen, die vom NS Regime inhaftiert und ermordet wurden (Boxhammer & Leidinger 2018; BMFSFJ 2020; Bosold & Hájková 2017; Plötz & Reusch o.J.). Die Verschärfung des Strafrechtsparagraf 175 ermöglichte eine systematische Verfolgung schwuler, bisexueller und anderer Männer, die sexuellen Kontakt mit Männern hatten. In Konzentrationslagern inhaftiert, wurden sie mit dem sogenannten Rosa Winkel markiert (Zinn 2017).

Auch wenn die Opfer der Vernichtungslager häufig einer Gruppe zugeordnet und als solche gedacht und erinnert werden, können sie auch Teil anderer Gruppen sein (Hájková 2018). Beispielsweise wurde der Zusatz "lesbisch" bei inhaftierten Frauen geführt oder Männer, die als homosexuell bewinkelt waren, konnten auch jüdisch sein (Urgast 2017).

Die Rolle und Verantwortung der Institutionen der Wissenschaft während und nach dem NS Regime ist Teil einer noch andauernden Aufarbeitung und Forschung (Jung 2020). Der Einsatz von Zwangsarbeiter*innen, die Vertreibung von jüdischen Wissenschaftler*innen und Studierenden, sowie die Forschung und Lehre entsprechend der nationalsozialistischen Ideologie sind nur einige Beispiele dieser (wissenschaftlichen) Analysen (Benz 2013). Auch das Verfahren zur Aberkennung des akademischen Grades, welches das "Gesetz über den Widerruf von Einbürgerung und die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft" von 1933 zur Grundlage hatte, steht im Fokus der Aufarbeitung und Rehabilitierungsarbeit der Universitäten. Überwiegend jüdischen Doktor*innen und Professor*innen wurde auf diese Weise ihr Doktortitel aberkannt. Über die Strafrechtsparagrafen 175 und 218 waren auch Homosexualität und Abtreibung Gründe zur Entziehung des Doktorgrades. Viele Universitäten haben in den späten neunziger Jahren die Betroffenen offiziell rehabilitiert (Weisbrod 2004; Haferkamp 2005).


Quellen