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27. Januar

Internationaler Tag des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus

Am Jahrestag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz (27.01.1945) wird der Millionen Menschen gedacht, die durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft entrechtet, verfolgt und getötet wurden. In Deutschland wurde der 27. Januar im Jahr 1996 als Gedenktag eingeführt und 2005 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen als Internationalen Tag des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus festgelegt (bpb 2020).

Die überwiegende Mehrheit der Opfer des Nationalsozialismus war jüdisch, in Aschwitz waren von den 1,1 Millionen Toten etwa eine Million Jüd*innen. Gedacht wird auch der Sinti*zze und Rom*nja sowie behinderten und LSBTI*-Personen, die vom NS-Regime inhaftiert und ermordet wurden (Boxhammer & Leidinger 2018; Bosold & Hájková 2017; Plötz & Reusch o. J.).

Auch wenn die Opfer der Vernichtungslager häufig einer Gruppe zugeordnet werden und ihnen als solcher gedacht und erinnert wird, können sie auch Teil anderer Gruppen gewesen sein (Hájková 2018). Beispielsweise wurde der Zusatz "lesbisch" bei inhaftierten Frauen geführt. Die Verschärfung des Strafrechtsparagraf 175 ermöglichte zudem eine systematische Verfolgung schwuler, bisexueller und anderer Männer, die sexuellen Kontakt mit Männern hatten. In Konzentrationslagern inhaftiert, wurden sie mit dem sogenannten Rosa Winkel markiert (Arolsen Archives 2025). Männer, die als homosexuell oder mit dem Rosa Winkel markiert waren, konnten ebenfallsjüdisch sein (Urgast 2017).

Feministisches Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus

Aus feministischer Perspektive fallen besonders geschlechtsspezifische Gewalt, sexualisierte Gewalt sowie die Kontrolle über Reproduktion und Körper als zentrale Bestandteile der NS‑Politik auf. Frauen, Mädchen und queere Personen erfuhren Verfolgung nicht nur als Angehörige einer „Rasse“ oder Gruppe, sondern auch aufgrund ihres Geschlechts und ihrer zugeschriebenen Rolle als Gebärende, Arbeiterinnen und sexuelle Subjekte (Bock 2010).

Feministische und queere Gedenkinitiativen machen seit den 1970er‑Jahren darauf aufmerksam, dass insbesondere lesbische Frauen sowie andere queere FLINTA* lange nicht sichtbar waren und in der klassischen Gedenkkultur und Aufarbeitung kaum vorkommen. Durch die Entwicklungen der Frauenbewegung werden ihre Erfahrungen in Forschung, Gedenkstätten und offiziellen Gedenkformen stärker berücksichtigt (Braun 2025; Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten o. J.).

Frauen, die in der NS-Zeit als „minderwertig“ galten, waren von sozialer Stigmatisierung, klassistischer Selektion sowie der Entziehung von Bildungs‑ und Aufstiegschancen betroffen. Es ist daher wichtig, nicht nur an weibliche und queere Opfer zu erinnern. Auch müssen strukturelle Ungleichheiten sichtbar gemacht werden, die bis in die heutige Zeit in Bildung, Wissenschaft und Gesellschaft bestehen (Braun 2025; Polis 1993; Rath 2024). 

Andauernde Aufarbeitung der Rolle von Wissenschaftsinstitutionen im NS-Regime

Die Rolle und Verantwortung der Institutionen der Wissenschaft während und nach dem NS-Regime ist Teil einer noch andauernden Aufarbeitung und Forschung (Jung 2020). Der Einsatz von Zwangsarbeiter*innen, die Vertreibung von jüdischen Wissenschaftler*innen und Studierenden sowie die Forschung und Lehre entsprechend der nationalsozialistischen Ideologie sind nur einige Beispiele dieser wissenschaftlichen Analysen (Benz 2013). Auch das Verfahren zur Aberkennung des akademischen Grades, welches das "Gesetz über den Widerruf von Einbürgerung und die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft" von 1933 zur Grundlage hatte, steht im Fokus der Aufarbeitung und Rehabilitierungsarbeit der Universitäten. Vor allem jüdischen Doktor*innen und Professor*innen wurde auf diese Weise ihr Doktortitel aberkannt. Über die Strafrechtsparagrafen 175 und 218 waren auch Homosexualität und Abtreibung Gründe zur Entziehung des Doktorgrades. Viele Universitäten haben in den späten neunziger Jahren die Betroffenen offiziell rehabilitiert (Weisbrod 2004).

Stand: Januar 2026

Holo-Voices: Begegnen. Fragen. Weitersagen.

Ab dem 27. Januar 2026 eröffnet das Projekt Holo-Voices. Auf Zeche Zollverein in Essen können Besucher*innen dank modernster KI und Hologramm-Technik in einem „holographischen Theater“ die persönlichen Geschichten von Überlebenden des Holocausts hören und mit den Hologrammen der Zeitzeug*innen sprechen. Die Geschichten von Überlebenden sind unersetzlich. Das Projekt gibt ihnen eine Stimme für die Ewigkeit, sodass die Erfahrungen aus dem Nationalsozialismus auch weiterhin an jüngere Generationen weitergegeben werden können. An dem Projekt HOLO-VOICES des NRW-Wissenschaftsministeriums wirken unter anderem Wissen­schaft­ler*innen des Instituts für Journalistik und der Fakultät für Informatik der TU Dortmund mit.

Holo-Voices

Veranstaltungen zum Holocaust Gedenktag in Dortmund 2026

Holocaust-Gedenktag

  • Wann?: 27. Januar 2026 um 18:00 Uhr
  • Wo?: Stadt- und Landesbibliothek - Studio B; Max-von-der-Grün-Platz 1-3; 44137 Dortmund
  • Bei dieser Gedenkveranstaltung liest die Schauspielerin Tirzah Haase ausgewählte Textausschnitte aus Anne Franks Tagebüchern vor. Sie wird dabei musikalisch vom Trio Nefesch unterstützt.

 

Musikalisches Erinnern zum Holocaust-Gedenktag in St. Martin

  • Wann?: 27. Januar um 19:30 Uhr
  • Wo?: Kirche St. Martin an der Gabelsbergerstraße 32 in Dortmund
  • Die Musikerinnen Ingala Fortagne (Gesang) und Pina B. Rücker (Percussion) treten gemeinsam mit Tobias Bredol am Klavier und Sven Vilhelmsson am Kontrabass auf. Ihre unterschiedlichen Klangwelten verbinden sich zu einem eindringlichen musikalischen Dialog über Verlust und Hoffnung.

 

Podiumsdiskussion zu jüdischem Leben heute – „Jüdisches Leben 81 Jahre nach Auschwitz: Bedroht, bewacht, bewahrt?“

  • Wann?: 27. Januar 2026 von 18 bis 19:30 Uhr
  • Wo?: Bürgerhalle des Rathauses Dortmund (Friedensplatz 1) 
  • Expert:innen sprechen über die Gefahren des Antisemitismus und dessen Auswirkungen auf jüdisches Leben in Deutschland.
  • Wichtiger Hinweis: Anmeldung erforderlich

Quellen