Partner*innen und Netzwerke
Das Gleichstellungsbüro arbeitet im Austausch mit vielen Akteur*innen für mehr Geschlechtergerechtigkeit. Sowohl innerhalb der TU Dortmund als auch nach außen ist das Team gut vernetzt.
In der TU Dortmund
Das Thema Gleichstellung der Geschlechter gehört in der TU Dortmund explizit zu den Aufgaben zahlreicher Akteur*innen. Sie alle arbeiten eng mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten zusammen, unterstützen und beraten sie.
Die TU Dortmund legt auf allen Handlungsebenen einen Schwerpunkt auf Chancengleichheit und Vielfalt. 2020 gründete der Rektor die AG Diversität, der mittlerweile die Prorektorin Prof.in Petra Wiederkehr vorsitzt. In der AG vertreten sind Referent*innen des AStA, die Stabsstelle Chancengleichheit, Familie und Vielfalt, die zentrale Gleichstellungsbeauftragte, das Referat Internationales, DoBuS, die Zentrale Studienberatung, das Zentrum für HochschulBildung sowie Wissenschaftler*innen der gesamten TU Dortmund, die sich aus Sichtweisen verschiedenster Fachrichtungen schwerpunktmäßig mit dem Thema Diversität beschäftigen. Gegenstand der AG sind unter anderem Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Vernetzungsmöglichkeiten für Wissenschaftler*innen der TU Dortmund, die Anpassung baulicher Gegebenheiten auf dem Campus im Sinne der Inklusion und Barrierefreiheit sowie geschlechtergerechte Sprache im Arbeitsalltag an der TU Dortmund.
Empfehlungen der TU Dortmund zur geschlechtergerechten Sprache
Kontakt
Vorsitz: Prof.in Petra Wiederkehr, Prorektorin Diversität
E-Mail senden
Geschäftsführung: Sandra Czaja, Referentin des Rektorats
E-Mail senden
Die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten (und Einrichtungen) vertreten die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der TU Dortmund in den spezifischen Belangen der jeweiligen Fakultät und unterstützen sie in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Ihre Rolle ist in der Grundordnung der TU Dortmund (§ 8, Abs. 3) beschrieben.
Eine besonders wichtige Aufgabe ist die Vertretung der zentralen Gleichstellungsbeauftragten in Berufungskommissionen der Fakultäten. Das Hochschulgesetz NRW führt hierzu aus: "Die Gleichstellungsbeauftragte des Fachbereichs wirkt auf die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben des Fachbereichs hin. Sie kann in Stellvertretung der zentralen Gleichstellungsbeauftragten an Sitzungen der Fachbereichsräte und der Berufungskommissionen und anderer Gremien der Fachbereiche teilnehmen." (HG NRW § 24, Abs. 3)
Darüber hinaus sind die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsbelange in ihren Fakultäten. Sie werden von ihren Fakultäten über alle relevanten Angelegenheiten informiert und in alle Gremien eingeladen. Dort haben sie ein Antrags- und Rederecht.
Die Wahl der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Vertreterinnen ist in der Fakultätsordnung geregelt. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.
Kontakt
Die Kontaktdaten aller dezentralen Gleichstellungsbeauftragten finden Sie auf der Seite "Gleichstellung in den Fakultäten und Einrichtungen".
Das Hochschulgesetz NRW sieht die Einrichtung einer Gleichstellungskommission vor, die sowohl die Hochschule als auch die zentrale Gleichstellungsbeauftragte in ihrer gleichstellungspolitischen Aufgabe berät und unterstützt (§ 24 Abs. 4). Die Kernaufgaben der Gleichstellungskommission werden in der Grundordnung der TU Dortmund geregelt (§ 7 Abs. 2).
Die Gleichstellungskommission wird als ständige Senatskommission eingesetzt und ist gruppenparitätisch besetzt. Aus jeder Hochschulgruppe (nach § 11 Abs. 1 HG Professor*innen, akademische Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und Studierende) sind je zwei Mitglieder und ihre Vertreter*innen von den Senator*innen der jeweiligen Gruppe zu wählen. Die Amtszeiten betragen für die Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung vier Jahre, für Professor*innen und akademische Beschäftigte zwei Jahre und für Studierende ein Jahr. Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre Beraterinnen/Stellvertreterinnen gehören der Gleichstellungskommission mit Antrags- und Rederecht an. Das Stimmrecht ist ausschließlich den gewählten Mitgliedern vorbehalten.
Mitglieder der Gleichstellungskommission
Die Gleichstellungskommission ist wesentliche Akteurin im Prozess der Entwicklung und Implementierung der Gleichstellungskonzepte von Fakultäten. Die in den Konzepten erstellten Analysen und die geplanten Maßnahmen zum Abbau von Geschlechterdisparitäten werden von der Kommission überprüft und auf ihre Erfolgsaussichten hin untersucht. Ein positives Votum der Gleichstellungskommission wird neben den Stellungnahmen der Personalräte benötigt, damit der Senat das Gleichstellungskonzept einer Fakultät in Kraft setzen kann.
Kontakt
Vorsitz: Martina Stackelbeck, Zentrale Gleichstellungsbeaufragte
E-Mail senden
Geschäftsführung: Elisabeth Brenker, Koordinatorin Gleichstellungsprozesse
E-Mail senden
Die Stabsstelle Chancengleichheit, Familie und Vielfalt (CFV) bestärkt die Kultur der Vielfalt an der TU Dortmund. Sie entwickelt, realisiert und begleitet Strategien, Instrumente und Maßnahmen zur Verbesserung von Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit.
Kontakt
Leitung: Dr. Ute Zimmermann
E-Mail senden
Externe Partner*innen und Netzwerke
Das Team des Gleichstellungsbüros steht auch regional und überregional im intensiven Austausch mit Gleichstellungsakteur*innen und ist Teil diverser Netzwerke in Wissenschaft, Bildung, (Hochschul-)Politik, Wirtschaft und Stadtgesellschaft.
In Dortmund und Umgebung
Auch beim Thema Gleichstellung der Geschlechter sind die Hochschulen der Universitätsallianz Ruhr gut vernetzt. Die zentralen Gleichstellungsbeauftragten der Ruhr-Universität Bochum, der Universität Duisburg-Essen und der TU Dortmund treffen sich regelmäßig gemeinsam mit ihren zentralen Stellvertreterinnen, um sich über aktuelle Entwicklungen und Projekte auszutauschen.
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte und ihr Team tragen mit ihrer Arbeit dazu bei, dass sich die Strukturen in der Stadtverwaltung, aber auch in der Stadt Dortmund hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit entwickeln. Das Gleichstellungsbüro der Stadt Dortmund vernetzt und unterstützt Frauenorganisationen, -initiativen und -verbände und kooperiert mit verschiedenen Institutionen. So koordiniert es Veranstaltungen in Dortmund wie zum Beispiel zum Internationalen Frauentag am 8. März oder zum Equal Pay Day.
An der Fachhochschule Dortmund ist die Gleichstellungsarbeit über alle Bereiche der Hochschule vernetzt. Ziel ist es, dass die Gleichstellung bewusst auf allen Ebenen gelebt wird.
Das Dortmunder Forum Frau und Wirtschaft e. V. setzt sich ein für die Erhöhung des Anteils von Frauen in qualifizierten Positionen und auf Führungsebenen. Es beteiligt sich an Aktionen zur Verringerung des Gender Pay Gap und zur Förderung der existenzsichernden Beschäftigung von Frauen. Das dffw unterstützt regionale und kommunale Gleichstellungsinitiativen und vernetzt sich mit anderen Organisationen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern fördern. Interessierte Frauen und Männer, die sich in Dortmund für betriebliche Gleichstellungsfragen engagieren möchten, finden beim dffw vielfältige Möglichkeiten, sich zu informieren und mit anderen zu vernetzen.
Das Team des Kompetenzzentrums Frau & Beruf Westfälisches Ruhrgebiet unterstützt Frauen, Unternehmen und Einrichtungen in der Region mit dem Ziel, die berufliche Chancengleichheit für Frauen zu verwirklichen und erwerbstätige Frauen in der regionalen Wirtschaft nachhaltig zu stärken. Träger des Kompetenzzentrums ist die Wirtschaftsförderung der Stadt Dortmund im Verbund mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH.
Die Abkürzung zdi steht für „Zukunft durch Innovation“ und ist eine Gemeinschaftsoffensive zur Förderung des MINT-Nachwuchses in NRW. Das Programm zdi wird auf Landesebene von Ministerien (Wissenschaft, Schule, Wirtschaft und Arbeit) sowie Partner*innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und anderen Bereichen unterstützt; die Federführung liegt beim Wissenschaftsministerium.
Das zdi Netzwerk „Dortmund macht MINT“ gibt es seit 2009. Partner*innen sind Schulen, Hochschulen, Unternehmen, außerschulische Lernorte, Kammern, die Agentur für Arbeit und verschiedene Fachbereiche der Stadt Dortmund. Im Dortmunder zdi-Netzwerk vernetzen sich lokale Akteur*innen bei regelmäßigen Treffen und tauschen sich über Kooperationsmöglichkeiten aus.
Auf Landesebene
Die LaKof NRW ist ein Zusammenschluss der Gleichstellungsbeauftragten aller Hochschulen und Universitätsklinika des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie bietet den Gleichstellungsbeauftragten Möglichkeit zu Austausch, Kooperation und gemeinsamem politischen Wirken auf Landesebene.
Das Netzwerk Frauen- und Geschlechterforschung NRW hat sich zum Ziel gesetzt, Wissenschaft geschlechtergerecht zu gestalten und Genderforschung interdisziplinär zu vernetzen. Auf dem Online-Portal des Netzwerkes befinden sich Datenbanken zu Expert*innen, Forschungsprojekten und Einrichtungen, die sich der Frauen- und Geschlechterforschung widmen. Von besonderer Bedeutung ist das Statistikportal, das als interaktives Tool von den NRW-Hochschulen zur Ermittlung ihrer Professorinnenquoten in Fakultäten bzw. Fachbereichen genutzt wird.
Auf Bundesebene
Die bukof ist als gemeinnütziger Verein organisiert. Mitglieder sind die Hochschulen, vertreten durch Frauen- und Gleichstellungsakteur*innen, Mitarbeiter*innen in Gleichstellungsbüros, Funktionsträger*innen in den Bereichen der Gleichstellung an Hochschulen und Mitarbeiter*innen in den Geschäftsstellen der Landeskonferenzen. Die bukof versteht sich als geschlechterpolitische Stimme im deutschen wissenschafts- und hochschulpolitischen Diskurs.
Innerhalb der bukof arbeiten Kommissionen zu unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten. Dazu gehören Themen wie Geschlechtergerechte Personalentwicklung im Hochschulkontext, Gleichstellung und Internationalisierung, Hochschulgovernance und Gleichstellung, Queere* Gleichstellungspolitik an Hochschulen oder Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt.
2021 verabschiedete die Mitgliederversammlung der bukof einstimmig 18 Positionen für eine geschlechtergerechte Hochschulpolitik. Die Standpunkte sind in einem intensiven Prozess über zwei Jahre entstanden und stellen damit das gemeinsame Verständnis und die übereinstimmenden Forderungen der Gleichstellungsakteur*innen in der bukof dar. Sie schließen von der Fachhochschule bis zur Universität und Künstlerischen Hochschule alle Hochschultypen und Statusgruppen ein: Student*innen, Professor*innen, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter*innen sowie Mitarbeiter*innen in Technik, Service und Verwaltung.
Die bukof-Kommission für studentische Angelegenheiten (KostA) wirkt darauf hin, studentische Interessen innerhalb der bundesweiten Gleichstellungsarbeit in Hochschulen zu implementieren und bestehende Maßnahmen innerhalb der Studierendenschaft zu verbreiten.