UA Ruhr Workshop „Gleichstellungsfragen an Hochschule – ein Workshop für Gleichstellungsbeauftragte“
Gleichstellungsthemen können an Hochschulen in vielfältigen Konstellationen von Belang sein. Sie spielen im Hochschulalltag nicht nur bei der Einführung von konkreten Maßnahmen zur Chancengleichheit eine Rolle, sondern auch bei der Bewerber*innenauswahl und in Berufungsverfahren. Für einen richtigen Umgang mit Gleichstellungsfragen ist ein solides Grundwissen erforderlich.
Das Seminar gab einen umfassenden Überblick über die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Umsetzung von Gleichstellungsaufgaben an der Hochschule von zentraler Bedeutung sind. Neben den verfassungsrechtlichen Grundlagen der Gleichstellung wurden vor allem hochschulrechtliche Fragestellungen erörtert. Im Mittelpunkt standen dabei Gleichstellungsfragen in Berufungsverfahren. Dazu wurde beispielsweise gemeinsam in das Landesgleichstellungsgesetz sowie in hochschulinterne Satzungen, Ordnungen und Richtlinien geschaut. Der Workshop bot den Teilnehmerinnen zudem die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen, zu diskutieren und individuelle Fragen einzubringen.
Referentin war RA Dr. Juliane Lorenz, Justiziarin für Hochschul- und Beamtenrecht, Berufungsberatung beim Deutschen Hochschulverband.
Der Workshop ist Teil eines Weiterbildungsformats, das von den zentralen Gleichstellungsbeauftragten der UA Ruhr Universitäten (Ruhr-Universität Bochum, Universität Duisburg-Essen, TU Dortmund) gemeinsam gestaltet und abwechselnd organisiert wird.