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Geschlechtergerechte Berufungsverfahren

TU Dortmund unterzeichnet Selbstverpflichtung zu mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen

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eine Liste auf einem Klemmbrett, ein Stift hakt einzelne Felder ab © ipuwadol​/​Adobe Stock
Im Juni 2024 unterzeichnete Rektor Prof. Dr. Manfred Bayer die Selbstverpflichtung „Mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Berufungen“.

Die Selbstverpflichtung basiert auf einem Beschluss der Hochschulrektorenkonferenz-Mitgliederversammlung, in dem konkrete Ziele und Handlungsfelder sowie Maßnahmen, die zur Verwirklichung eines institutionellen Kultur- und Strukturwandels zu mehr Geschlechtergerechtigkeit an Hochschulen beitragen können, benannt sind. Damit wollen die in der HRK zusammengeschlossenen Hochschulen ihren Willen bekräftigen, die noch erforderlichen Schritte zu gehen, um über alle Fächer und Ebenen hinweg eine angemessene Repräsentation der Geschlechter zu erreichen und langfristig sicherzustellen. Explizit betont der Rektor die in der Selbstverpflichtung definierten fünf Ziele uneingeschränkt zu unterstützen:

  1. Aktive Rekrutierung zur Erweiterung des Kandidat*innenpools
  2. Geschlechtergerechte Berufungsverfahren
  3. Etablierung geschlechtergerechterer Vergütungsstrukturen
  4. Institutionelle Verankerung von Gendersensibilisierung und Geschlechterkompetenz
  5. Institutionelles Monitoring