Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt an Hochschulen: Prof.in Dr.in Ulrike Lembke liefert spannende Einblicke aus juristischer Perspektive
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Für einen Mittwochabend im laufenden Semester war das Internationale Begegnungszentrum (IBZ) der TU Dortmund gut gefüllt: Über 120 Personen aus allen Mitgliedsgruppen der Hochschule waren gekommen, um Ulrike Lembke sprechen zu hören. Unter dem Titel „Geschlecht, Hierarchien und Respekt“ arbeitete die ausgewiesene Expertin die hochkomplexen und auch belastenden Themen sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch im Hochschulkontext durch konkrete Beispiele aus der Rechtspraxis anschaulich und zugänglich auf.
Den Abend eröffnete Elisabeth Brenker, zentrale Gleichstellungsbeauftragte der TU Dortmund. Sie dankte den vielen verschiedenen Akteur*innen, die den Vortrag in Zusammenarbeit auf die Beine gestellt hatten. Neben dem Gleichstellungsbüro waren das Gleichstellungsteam der Fakultät 12, die AG Machtmissbrauch sowie die zentrale Beratungsstelle zum Schutz vor Diskriminierung und sexualisierter Gewalt (SchuDS) an der Durchführung beteiligt. „Als zentrale Gleichstellungsbeauftragte freue ich mich darüber, dass es an der TU Dortmund eine ganze Reihe an Akteur*innen gibt, die den Diskurs über das Phänomen Machtmissbrauch vorantreiben und daran arbeiten, eine Kultur des Respekts zu fördern,“ sagte Elisabeth Brenker in ihrer Begrüßungsrede.
Anschließend richtete die Prorektorin Diversität, Professorin Petra Wiederkehr, das Wort an das Publikum. Sie stellte dar, wieso ein Vortrag zu diesem Thema an Hochschulen relevant ist und schilderte, was an der TU Dortmund in den letzten Jahren in diesem Aufgabenbereich passiert ist: 2022 wurde die Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt an der TU Dortmund verabschiedet, auf deren Basis seit 2023 die SchuDS eingerichtet wurde. „Ich bin so froh, dass wir Sie haben und diese wichtige Stelle auch verstetigen konnten,“ sagte die Prorektorin in Richtung der Mitarbeiterinnen der SchuDS. 2024 folgte dann noch die Gründung der AG Machtmissbrauch, in der viele verschiedene Akteur*innen zusammenkommen.
Ulrike Lembke, die schon lange zu der juristischen Auseinandersetzung mit Machtmissbrauch, sexualisierter Belästigung, Gewalt und Diskriminierung forscht und selbst 20 Jahre an Hochschulen tätig war, erläuterte in ihrem Vortrag eingangs, weshalb es nötig ist, über die Präsenz dieser Probleme speziell an Hochschulen zu sprechen: Hochschulen sind Orte, an denen es besonders starke Abhängigkeits- und Vertrauensverhältnisse zwischen Professor*innen, Beschäftigten und Studierenden gibt. Trotzdem bleibt häufig die fehlgeleitete Annahme bestehen, dass kein großes Machtgefälle an Hochschulen existiert, da, im Gegensatz zu Schul- oder Ausbildungskontexten, die meisten Studierenden bereits volljährig sind. All das bezeichnete Lembke als „Gelegenheitsstrukturen“, die es den Mächtigen an der Hochschule einfacher machen, ihre Macht zu missbrauchen. Wobei Macht nicht nur von Status kommt. So stellte Ulrike Lembke klar, dass in einem patriarchalen System auch durch Geschlechterverhältnisse Machtgefälle entstehen. Darüber hinaus müssen Diskriminierungsformen wie Rassismus, Klassismus und Ableismus ebenfalls im Diskurs beachtet werden.
Anschließend bot die Rechtswissenschaftlerin einen Überblick über den juristischen Umgang mit den Themen ihres Vortrags. Sie berichtete über positive Entwicklungen im Rechtswesen. Zum Beispiel, dass der Bundesgerichtshof 2018 anerkannte, dass sexualisierte Belästigung oft nichts mit sexueller Lust zu tun hat, sondern einen Versuch darstellt, die eigene Macht auszudrücken, die betroffenen Personen einzuschüchtern und bloßzustellen. Dieses Zugeständnis öffnete neue Wege rechtliche Schritte einzuleiten. Andererseits übte Lembke auch Kritik, beispielsweise am Hochschulgesetz NRW, welches eine eher starre und enge Definition von sexualisierter Belästigung, Gewalt und Diskriminierung aufweist. Dieser Umstand kann es erschweren, Täter*innen vor einem Rechtsbeistand als solche zu identifizieren.
Während die juristische Perspektive vor allem Optionen zur Sanktion von diskriminierendem oder belästigendem Verhalten einzelner in den Blick nimmt, arbeitete Ulrike Lembke in ihrem Vortrag eindrucksvoll heraus, dass Universitäten vor allem in Sachen Intervention und Prävention aktiv werden müssen. Denn dass Hochschulen als Behörden in der verfassungsrechtlichen Pflicht stehen, ihre Beschäftigten sowie Studierenden vor Diskriminierung zu schützen, daran ließ die Verfassungsrichterin keinen Zweifel.