Die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Seit März 2010 ist Martina Stackelbeck die gewählte zentrale Gleichstellungsbeauftragte der TU Dortmund.
Mehr über sie und ihre Arbeitsschwerpunkte erfahren Sie auf ihrer Kontaktseite.
Über das Amt der zentralen Gleichstellungsbeauftragten
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die TU Dortmund qua Gesetz bei ihrem Auftrag, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern. Sie nimmt dabei alle Geschlechter in den Blick und sorgt insbesondere für den Abbau struktureller Benachteiligungen von Frauen.
Insbesondere wirkt die zentrale Gleichstellungsbeauftragte auf die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der wissenschaftlichen, administrativen und technischen Arbeit, bei der Entwicklungsplanung, bei Personal- und Strukturmaßnahmen und bei der leistungsbezogenen Mittelvergabe hin. Sie achtet darauf, dass die Hochschule bei allen Vorschlägen und Entscheidungen die geschlechterspezifischen Auswirkungen bedenkt (Gender Mainstreaming).
Zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe kann die zentrale Gleichstellungsbeauftragte an Gremiensitzungen teilnehmen - z. B. an Sitzungen des Hochschulrats, des Rektorats oder des Senats, aber auch der Fakultätsräte und Berufungskommissionen. Sie hat dort Antrags- und Rederecht und ist wie ein Mitglied zu laden und zu informieren.
Darüber hinaus führt sie zur Erfüllung ihrer Aufgabe gemeinsam mit den Mitarbeiter*innen des Gleichstellungsbüros Projekte durch. Mehr Informationen über die Aufgaben der Mitarbeiter*innen des Gleichstellungsbüros finden Sie im Arbeitsbericht 2016 sowie auf unserer Team-Seite.
Mehr über die gesetzlichen Grundlagen, auf deren Basis die zentrale Gleichstellungsbeauftragte arbeitet, können Sie auf der entsprechenden Themenseite "Gesetzliche Grundlagen der Gleichstellungsarbeit" erfahren.
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte wird für vier Jahre von allen weiblichen Mitgliedern der Technischen Universität Dortmund gewählt, vom Senat bestätigt und vom Rektorat bestellt. "Wählbar sind alle weiblichen Mitglieder der Hochschule. Die fachliche Qualifikation der Gleichstellungsbeauftragten soll den umfassenden Anforderungen ihrer Aufgaben gerecht werden; dies setzt entweder ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine im Einzelfall nachgewiesene andere fachliche Qualifikation voraus." (§ 24 Abs. 2 HG)
Weitere Informationen zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten können Sie in der Grundordnung der TU Dortmund entnehmen (Stand 31. März 2021, § 8, Abs. 2).
Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte wird in den Bereichen Studium, Wissenschaft sowie Technik und Verwaltung durch Beraterinnen/Stellvertreterinnen unterstützt. Auch sie werden von den Frauen der TU gewählt. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Zudem kooperiert die zentrale Gleichstellungsbeauftragte eng mit der Gleichstellungskommission und den Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten sowie mit der Prorektorin Diversität, der AG Diversität und der Stabsstelle Chancengleichheit, Familie und Vielfalt im Dezernat Personal der zentralen Verwaltung.