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Geschlechtergerechte Anrede

2017 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass das Allgemeine Persönlichkeitsrecht auch die geschlechtliche Identität jener Personen schütze, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind. Der Bundestag schuf daraufhin 2018 für diese Personen die Möglichkeit, im Personenstandsregister die Option „divers“ eintragen zu lassen. Aus den allgemeinen Persönlichkeitsrechten lässt sich auch der Anspruch auf eine korrekte Anrede ableiten. Zudem ist es ein wichtiger Ausdruck von Akzeptanz und Respekt, Menschen entsprechend ihrer geschlechtlichen Identität und ihres Geschlechts korrekt anzusprechen.

Es ist jedoch nicht immer möglich, aus dem Vornamen abzuleiten, welche Form der Anrede die richtige ist, weil das Geschlecht bzw. die geschlechtliche Identität einer Person nicht am Vornamen erkennbar ist. Zudem gibt es auch im deutschsprachigen Raum solche Vornamen, aus denen sich das Geschlecht nicht eindeutig ableiten lässt (z. B. Toni oder Jill). Hinzu kommen Namen, die im Deutschen nicht geläufig sind, bei denen das Geschlecht nicht erkannt wird.

Handlungsempfehlungen

Selbstauskunft in der E-Mail Signatur

Damit die korrekte Anrede gewählt werden kann, ist es wichtig, Transparenz darüber herzustellen, wie Sie angesprochen werden möchte. Als Selbstauskunft können Sie zum Beispiel in der Signatur das eigene bevorzugte Pronomen angeführt werden:

Maro Musterperson (sie/ihr)
Technische Universität Dortmund
Fakultät XX
Muster Str. 4a
44227 Dortmund
Tel.: +49 231-755 xxxx
Mail: maro.musterperson@tu–dortmund.de

Aktive Aufforderung zur Angabe der eigenen Pronomen

Neben der Selbstauskunft darüber, wie Sie angesprochen werden möchten, können Sie im Postskriptum andere aktiv dazu motivieren mitzuteilen, wie sie angesprochen werden wollen.

Beispielformulierungen sind:

  • Die Geschlechtsidentität von Menschen ist weder aus dem Aussehen noch aus dem Namen verlässlich abzuleiten. Meine Pronomen sind sie/ihr. Gerne können Sie mir mitteilen, wie Sie angesprochen werden möchten.
  • People's gender identity cannot be reliably deduced from either their appearance or their name. My pronouns are she/her. You are welcome to let me know how you would like to be addressed.
  • Die Einführung einer geschlechtergerechten Sprache ist ein sinnvoller Weg, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, Geschlechterstereotype zu vermeiden und geschlechterspezifische Vorurteile zu bekämpfen. Mein Pronomen ist 'sie/ihr'. Indem Sie Ihr bevorzugtes Pronomen mitteilen, können Sie mir und anderen helfen, Sie entsprechend anzusprechen.
  • Adopting gender-inclusive language is a meaningful way to promote gender equality, avoid gender stereotypes and fight gender bias. My pronoun is 'she/her'. By sharing your preferred pronoun, you can help me and others to address you accordingly.

Hinweise für die Ansprache

Ist das Geschlecht bzw. die geschlechtliche Identität einer Person bekannt, spricht nichts dagegen, sie mit „Sehr geehrte Frau Musterperson“ bzw. „Sehr geehrter Herr Musterperson“ anzusprechen. Ist die von Adressat*innen gewünschte Anredeform nicht bekannt, bietet sich eine geschlechtsneutrale Form an wie „Guten Tag Maro Musterperson“. Im weiteren Verlauf der Korrespondenz können weibliche/männliche Pronomen nebeneinander oder auch ein Neopronomen (z. B. sier, sie*er, si_er, xier) genutzt werden. Neopronomen werden von nicht-binären Personen gerne verwendet, um die binären Pronomen „sie“ und „er“ zu umgehen.

Selbstauskunft, Motivieren zum Mitteilen der gewünschten Anrede und Verwenden einer neutralen Anrede, wenn die korrekte Form nicht bekannt ist, schaffen Sichtbarkeit und fördern das Bewusstsein darüber, dass die korrekte Anrede im gegenseitigen Umgang wichtig und respektvoll ist.

Umgang mit Titeln, Graden und Funktionsbezeichnungen

Die akademischen Grade, Amtstitel oder Funktionsbezeichnungen sollten geschlechtergerecht verwendet werden. Für die Deklination von Abkürzungen gibt es zwei Regeln:

1. Endet die Abkürzung auf einem kleinen Buchstaben, wird ein "in" oder ein "a" hinter dem Punkt (hochgestellt) hinzugefügt.

Beispiele:
Professorin = Prof.in/Prof.in
Doktorin = Dr.in/Dr.in
Bakkalaurea = Bakk.a/ Bakk.a
Magistra = Mag.a/ Mag.a

2. Endet die Ab­kür­zung auf ei­nem großen Buch­sta­ben, wird auf den Punkt verzichtet und eben­falls ein in oder ein a (hochgestellt) hinzugefügt.

Beispiele:
Diplomingenieurin = DIin/ DIin
Amtsrätin = ARin/ ARin