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#klargestellt

divers (Adj.)

Der Begriff stammt aus dem lateinischen diversus und bedeutet „unterschiedlich, verschieden“.

In Deutschland müssen Eltern ihr Kind nach der Geburt gemäß Personenstandsgesetz (PStG) beim Standesamt anmelden, damit es ins Geburtenregister aufgenommen wird. Dabei wird auch das Geschlecht des Kindes erfasst. Am 10. Oktober 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass hierbei nicht nur "männlich" und „weiblich“ eingetragen werden kann. Als dritte Option wurde „divers" im Personenstandsgesetz eingeführt. Seit 2013 war es bereits möglich, den Geschlechtseintrag offen zu lassen. Personen ohne Geschlechtseintrag wurden somit keinem der beiden Geschlechter zugewiesen. Mit dem Eintrag "divers" wurde eine positive Alternative geschaffen, die gleichwertig zum Eintrag "männlich" und "weiblich" steht.

Der Geschlechtseintrag "divers" kann nach PStG von Eltern eingetragen werden, deren Kinder nach der Geburt "weder dem männlichen noch dem weiblichen ⇒ Geschlecht zugeordnet werden" (§ 22 PStG) können oder von Personen beantragt werden, die eine "Variante der Geschlechterentwicklung" (§ 45b PStG) durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können. Seit einem Beschluss des Bundesgerichtshofs im April 2020 können auch ⇒ trans* Menschen ihren Geschlechtseintrag in „divers“ ändern oder streichen lassen. Hier greift das Transsexuellengesetz (TSG). Eine Änderung des Geschlechtseintrags nach Personenstandsgesetz ist hingegen für ⇒ intergeschlechtliche Personen konzipiert. Trans* und ⇒ nicht-binäre Menschen, die nicht intergeschlechtlich sind, sollen sich nicht auf § 45b PStG berufen können (Markwald 2020). Gebrauch von dem Transsexuellengesetz zu machen, ist ein sehr kosten- und zeitaufwendiges Verfahren. Im Durchschnitt kostet die Änderung des Geschlechtseintrags durch das TSG 1.868 Euro (Adamietz, Bager 2017). Die Änderung muss durch ein Gericht beschlossen werden und kann daher mehrere Jahre dauern. Dagegen ist die Änderung durch das Personenstandsgesetz günstiger und schneller, da Standesämter die Änderungen durchführen können.

Die Formulierung: „Variante[ ] der Geschlechterentwicklung“ (§45b PStG) ist darüber hinaus nicht näher definiert und wurde in der Vergangenheit unterschiedlich ausgelegt. Einige Standesämter haben trans* Personen den Antrag auf den Geschlechtereintrag „divers“ bewilligt, andere Standesämter haben sich dagegen entschieden, da für sie nur körperliche Merkmale eine „Variante der Geschlechterentwicklung“ darstellen. Diesbezüglich fehlt aktuell eine konkrete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Markwald 2020).

Zahlreiche Organisationen und Kampagnen fordern daher, dass Menschen ihren Geschlechtseintrag entsprechend ihrer Geschlechtsidentität frei und selbstbestimmt wählen können müssen – ohne ärztliches Gutachten, welches aktuell sowohl nach PStG als auch nach TSG notwendig ist (Niedenthal 2021).

Weiterhin fehlt es an rechtlichen Folgeregelungen und Gesetzesänderungen, die nach dem neuen Personenstandsgesetz angepasst werden müssen. Beispiele finden sich im Arbeitsrecht oder den rechtlichen Regelungen für sportliche Wettkämpfe. Auch Alltagssituationen bleiben unklar, die Benutzung öffentlicher Toiletten oder Körperkontrollen an Flughäfen bleiben ⇒ binär nach Männern und Frauen getrennt. Es gibt bisher keine Lösungen für andere Identitäten (Vanja 2021).


Quellen

  • Adamietz, Laura; Bager, Katharina (2017): „Gutachten: Regelungs- und Reformbedarf für transgeschlechtliche Menschen. Begleitmaterial zur Interministeriellen Arbeitsgruppe Inter- & Transsexualität“. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin. Letzter Zugriff am 21.02.2022.

  • Markwald, Maya (2020) „Die Rechtsstellung von Trans*personen in Deutschland“, Bundeszentrale für politische Bildung, Dossier vom 2. Juni 2020, Letzter Zugriff: 21.01.2022.

  • Niedenthal, Katrin (2021): „Rechtliche Wege zur Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt“. In: Groß Melanie; Niedenthal, Katrin (Hrsg.): Geschlecht: divers: Die »Dritte Option« im Personenstandsgesetz - Perspektiven für die Soziale Arbeit“. transcript Verlag, Bielefeld. https://doi.org/10.1515/9783839453414-003.

  • Vanja (2021): „Ein Prozess um Anerkennung. Die Geschichte von der Klage auf die dritte Option beim Geschlechtseintrag“. In: Groß Melanie; Niedenthal, Katrin (Hrsg.):  Geschlecht: divers: Die »Dritte Option« im Personenstandsgesetz - Perspektiven für die Soziale Arbeit“. transcript Verlag, Bielefeld. https://doi.org/10.1515/9783839453414-002

Das Glossar soll sich im gegenseitigen Austausch mit Leser*innen weiterentwickeln.

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