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Über uns

01_Über uns_BildWelche Aufgaben hat die zentrale Gleichstellungsbeauftragte? (1)

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Technische Universität Dortmund bei ihrem Auftrag, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern. Sie nimmt dabei alle Geschlechter in den Blick und fördert den Abbau bestehender struktureller Benachteiligungen.

Insbesondere wirkt die zentrale Gleichstellungsbeauftragte auf die Einbeziehung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der wissenschaftlichen, administrativen und technischen Arbeit, bei der Entwicklungsplanung, bei Personal- und Strukturmaßnahmen und bei der leistungsbezogenen Mittelvergabe hin. Sie achtet darauf, dass die Hochschule bei allen Vorschlägen und Entscheidungen die geschlechterspezifischen Auswirkungen bedenkt (Gender Mainstreaming).

Zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe kann die zentrale Gleichstellungsbeauftragte an Gremiensitzungen teilnehmen - z. B. an Sitzungen des Hochschulrats, des Rektorats oder des Senats, aber auch der Fakultätsräte und Berufungskommissionen. Sie hat dort Antrags- und Rederecht und ist wie ein Mitglied zu laden und zu informieren.

Darüber hinaus führt sie zur Erfüllung ihrer Aufgabe gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen des Gleichstellungsbüros Projekte durch. Mehr Informationen über die Aufgaben der Mitarbeiterinnen des Gleichstellungsbüros finden Sie im Arbeitsbericht 2016 sowie auf unserer Team-Seite.

Mehr über die gesetzlichen Grundlagen, auf deren Basis die zentrale Gleichstellungsbeauftragte arbeitet, können Sie unter dem Themenpunkt „Gesetzlicher Auftrag“ erfahren.

 

Wie kommt die Gleichstellungsbeauftragte in ihr Amt? (2)

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte wird für vier Jahre von allen weiblichen Mitgliedern der Technischen Universität Dortmund gewählt, vom Senat bestätigt und vom Rektorat bestellt. "Wählbar sind alle weiblichen Mitglieder der Hochschule. Die fachliche Qualifikation der Gleichstellungsbeauftragten soll den umfassenden Anforderungen ihrer Aufgaben gerecht werden; dies setzt entweder ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine im Einzelfall nachgewiesene andere fachliche Qualifikation voraus." (§24 Abs.2 HG)

Seit März 2010 ist Martina Stackelbeck als zentrale Gleichstellungsbeauftragte der TU Dortmund im Amt.

 

Wer arbeitet mit der zentralen Gleichstellungsbeauftragten eng zusammen?

Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte wird in den Bereichen Studium, Wissenschaft sowie Technik und Verwaltung durch Beraterinnen/Stellvertreterinnen unterstützt. Auch sie werden von den Frauen der TU gewählt. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre.

Seit März 2011 ist Dr. Ute Zimmermann Beraterin für den Bereich Technik und Verwaltung. Im Juni 2014 wurde Prof. Dr. Christiane Pott als Beraterin für den Bereich Wissenschaft gewählt. Das Amt der studentischen Beraterin ist zurzeit unbesetzt.

Zudem kooperiert die zentrale Gleichstellungsbeauftragte eng mit der Gleichstellungskommission und den Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten sowie mit der Stabsstelle Chancengleichheit, Familie und Vielfalt im Dezernat 3. Personal und Recht der zentralen Verwaltung.

 


 

(1) Die Aufgaben der zentrale Gleichstellungsbeauftragten sind im Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG) und im Hochschulgesetz NRW (HG) definiert. Mehr Informationen zu den Gesetzen finden sie unter "Gesetzlicher Auftrag".

(2) Vgl. Grundordnung der Technischen Universität Dortmund vom 12. Dezember 2019 (§ 8, Abs. 2)